Die Akkreditierungsstelle überprüft die von ihr akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Zertifizierungsstellen können nur dann akkreditiert werden, wenn sie über mindestens eine entsprechende nachfolgende Kompetenz verfügen:
DIN EN ISO/IEC 17020: für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen
DIN EN ISO/IEC 17021: für Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren
DIN EN ISO/IEC 17024: Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren
Sind diese Kriterien erfüllt und im Rahmen der gültigen
Akkreditierungs- verordnung von der Akkreditierungsstelle überprüft, ist die Zertifizierungsstelle berechtigt ihre Kunden im gesetzlich ungeregelten Bereich zu zertifizieren.
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