Akkreditierungsverordnung

Die Akkreditierungsverordnung enthält allgemeine Hinweise bezüglich Akkreditierung in Bezug auf die geltenden Normen, die aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der einzelnen Branchen keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit garantieren kann. Sie wird ständig gemäß den neuesten Erkenntnissen gepflegt und aktualisiert.

Die Akkreditierungen von Zertifizierungsunternehmen erfolgt ausschließlich auf der Basis der Überprüfung und Anerkennung der entsprechenden Kompetenz der zu akkreditierenden Zertifizierungsstelle durch die ETCS SA.

Die akkreditierten Zertifizierungsstellen werden einmal jährlich von der ETCS SA in einem entsprechenden Audit überprüft.

Die akkreditierte Zertifizierungsstelle erhält ihre Akkreditierungsurkunde erst nach abgeschlossener positiver Überprüfung der geforderten Kompetenzen und nach Zahlung der festgelegten Gebühr.

Nur durch die ETCS SA akkreditierte Zertifizierungsstellen haben das Recht das ETCS – Logo zu benutzen und damit zu werben.

ETCS SA verpflichtet sich keine Unternehmen zu akkreditieren, deren Unternehmenszweck darauf ausgerichtet ist, durch ihre Produkte, Menschen psychisch und physisch zu schaden.

ETCS SA verpflichtet sich 10 % der Einnahmen aus dem Akkreditierungs- geschäft für hilfsbedürftige Einrichtungen zu spenden. Welche Einrichtungen in welcher Höhe dabei ausgewählt werden, wird jährlich in einer Aufsichts- ratssitzung festgelegt und dann im Partnerbereich der Internetseite veröffentlicht.

Ansprüche jeglicher Art aus der Tätigkeit der akkreditierten Zertifizierungsstellen können nicht an die Akkreditierungsstellen weitergegeben werden.

Die von der ETCS SA akkreditierten Zertifizierungsstellen handeln vollständig eigenverantwortlich.

Die Akkreditierung ist keine Garantie dafür, dass die akkreditierte Zertifizierungsstelle auch die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhalten. Sollte die Akkreditierungsstelle bei ihren jährlichen Audits feststellen, dass die akkreditierte Zertifizierungsstelle gegen die Vorschriften verstößt, wird die ETCS SA diesem Unternehmen sofort die Akkreditierung entziehen.

Mit Antragsstellung wird die Akkreditierungsverordnung von den Partnern anerkannt.